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Maßnahmen aus der Einwegkunststoff (SUP) Richtlinie

Die Europäische Kommission hat eine Einwegkunststoff (SUP) Richtlinie (Directive (EU) 2019/904) erlassen, um die Menge an Plastikabfällen erheblich zu reduzieren. Gemäß der sogenannten SUP-Richtlinie müssen Plastik- und Papptrinkbecher ab dem 3. Juli mit einer verpflichtenden SUP-Kennzeichnung versehen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bis 2025 77% und bis 2030 90% der Einwegkunststoffe getrennt gesammelt werden. Hier finden Sie die aktuellsten Informationen zu diesen neuen Vorschriften.

Verbot einiger bekannter Wegwerfprodukte

Ab Samstag, dem 3. Juli 2021, gilt ein Verbot bestimmter Plastik-Einwegprodukte. Dazu gehören Plastikbesteck (PS), Plastikrührstäbchen und -strohhalme, Plastikteller sowie EPS-Schaum-Mahlzeitenschalen und Trinkbecher, einschließlich Deckel. Diese Artikel tauchen überdurchschnittlich oft im europäischen Müll auf, und das ist auch der Grund, warum die neue Richtlinie gerade diese Einwegprodukte verbietet. Es gibt mittlerweile gute, erschwingliche Alternativen.

Verpflichtende SUP-Kennzeichnung auf Kaffeebechern

Ab dem 3. Juli 2021 gilt die Verpflichtung aus der SUP-Richtlinie, Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung mit einer Kennzeichnung zu versehen. Damit wird angezeigt, wie der Becher entsorgt werden soll und dass er eine Kunststoffbeschichtung hat. Die Kennzeichnung besteht aus einem roten und einem blauen Feld mit dem Text "PRODUKT ENTHÄLT PLASTIK" (für die Verwendung in den Niederlanden). Neben der Angabe auf unseren Standardbechern hat diese verpflichtende Kennzeichnung auch Auswirkungen auf das Design eigener (individueller) Kaffeebecher. Natürlich helfen wir Ihnen gerne dabei, alle Informationen richtig in das Design einzufügen. Becher, die vor dem 3. Juli 2021 bei Ihnen eingetroffen sind, müssen noch nicht mit dieser Kennzeichnung versehen sein. Diese können weiterhin verwendet werden. Kaffeebecher, die wir nach dem 3. Juli liefern, müssen jedoch die verpflichtende Kennzeichnung tragen.

Wie sieht die SUP-Kennzeichnung auf Kaffeebechern aus?

Die verpflichtende Kennzeichnung besteht derzeit aus zwei gleich großen Feldern mit Piktogrammen, rot und blau, darunter der Text "PRODUKT ENTHÄLT PLASTIK". Für Becher mit einem Fassungsvermögen von weniger als 500 ml beträgt die minimale Größe 1,4 cm x 2,8 cm (3,92 cm2). Für Becher mit einem Volumen von 500 ml oder mehr beträgt die Größe der Kennzeichnung mindestens 1,6 cm x 3,2 cm (5,12 cm2). Wo wird die Kennzeichnung auf dem Kaffeebecher angebracht? Für normale Kaffeebecher gilt eine horizontale Kennzeichnung von mindestens 300 dpi auf der Außenseite, so weit wie möglich von der Kante entfernt (um den Kontakt mit dem Mund zu vermeiden), aber nicht auf der Unterseite. Der Text "PRODUKT ENTHÄLT PLASTIK" wird in Großbuchstaben und in der Schriftart Helvetica Bold angebracht. Die Schriftgröße beträgt mindestens 5 Punkte für Becher mit weniger als 500 ml und 6 Punkte für Becher mit 500 ml oder mehr.

SUP-Kennzeichnung auf Kaffeebechern

Sup-Kennzeichnung auf Kaffeebechern. Werden die Produkte auch in anderen EU-Ländern eingesetzt, muss neben dem niederländischen Text auch der andere offizielle Sprache/Sprachen angegeben werden. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: direkt unter der Kennzeichnung oder im rechteckigen schwarzen Feld unter der niederländischen Sprache, wie im obigen Beispiel für unser Schottenmuster. Der Text muss gut lesbar sein und wird in Großbuchstaben in der Schriftart Helvetica Bold angebracht (mindestens Schriftgröße 5 Punkte für Becher mit weniger als 500 ml und 6 Punkte für Becher mit 500 ml und mehr).

Die Farbcodes lauten wie folgt:

  • Weiß: C=0 / M=0 / Y=0 / K=0

  • Schwarz: C=0 / M=0 / Y=0 / K=100

  • Rot: C=0 / M=90 / Y=60 / K=0

  • Blau: C=60 / M=0 / Y=0 / K=0

Wie ist das für Plastikbecher geregelt?

PET-Bier- und Trinkbecher, die vollständig aus Kunststoff hergestellt sind, müssen ab dem 3. Juli mit einer gedruckten Kennzeichnung oder einer gravierten/erhabenen Kennzeichnung (siehe Foto unten) versehen werden. Diese Kennzeichnung muss den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Position: Die Kennzeichnung wird horizontal auf der Außenseite des Bechers angebracht, so weit wie möglich von der Kante entfernt, um den Kontakt mit dem Mund beim Trinken zu vermeiden. Die Kennzeichnung darf nicht auf der Unterseite des Bechers angebracht werden.

  • Die Kennzeichnung besteht aus drei Piktogrammen mit dem Text "AUS PLASTIK HERGESTELLT"

  • Für Becher mit einem Volumen von weniger als 500 ml beträgt die minimale Größe der Kennzeichnung 1,4 cm x 2,8 cm (3,92 cm2). Für Plastikbecher mit einem Volumen von 500 ml oder mehr beträgt die minimale Größe der Kennzeichnung 1,6 cm x 3,2 cm (5,12 cm2).

Sup-Kennzeichnung auf Plastikbechern

Belangrijkste SUP tips/links:

In diesem Link sind die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Kommission mit den Vorschriften aufgeführt: KLIK HIER

In diesem Link finden Sie die Ergänzung (Berichtigung) zur Durchführungsverordnung: KLIK HIER

Laden Sie hier die vektorisierten SUP-Piktogramme herunter: KLIK HIER


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